Die Privathaftpflichtversicherung ist wohl die erste Versicherung die jeder abschließen sollte. Sie schützt vor Ansprüchen Dritter die in der Freizeit entstanden sind (nicht für Ansprüchen aus der beruflichen, ehrenamtlichen oder Vereins- Tätigkeit). Auch Schäden an der Mietwohnung sind hier zum Teil abgedeckt.

Dabei deckt die Haftpflicht einerseits berechtigte Schadensfälle, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab.

Einige Anbieter haben eine Deckung für deliktunfähige Kinder im Angebot. Da Kinder bis zum vollendeten 7 Lebensjahr nicht haftbar gemacht werden können würde die Privathaftpflichtversicherung im Normalfall nicht einspringen. Meist werden die Eltern dann den Schaden aber doch aus eigener Tasche bezahlen, schon allein um das eigene Gewissen zu beruhigen. Hier kann aber auch die Privathaftpflicht einspringen, sofern die Deckung für deliktunfähige Kinder vereinbart wurde.

Eine weitere Option ist die sogenannte Ausfalldeckung, die dann einspringt, wenn man selbst einen Schaden erlitten hat und der Verursacher keine Privathaftpflicht abgeschlossen hat. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß man sein Recht mit einem gerichtlichen Titel nachweisen kann.

Eine Möglichkeit zum Vergleich verschiedener Anbieter finden Sie hier:

Verwandte Artikel