Kfz-Versicherung
Für Auto- und Motorradfahrer absolut unverzichtbar ist die Kfz-Versicherung. Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug braucht eine Versicherung, die bei Unfällen und selbst verursachten Schäden einspringt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung.
So sind Dritte vor durch den Kfz-Halter bzw. Fahrer verursachten Schäden zumindestens finanziell abgesichert. Dabei sieht der Gesetzgeber Mindestdeckungssummen von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden vor. Das sieht zwar auf den ersten Blick nach ausreichenden Summen aus, dabei sollte man aber nicht vergessen, daß bei einer eventuellen Invalidität auch eine Rente bezahlt werden muß und bei einem Unfall mit gesundheitlichen Folgen auch beispielsweise für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung gesorgt werden muß. Hier sollte man sich also nicht auf den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz beschränken, sondern auf eine höhere Absicherung achten.
Die Kfz-Haftpflicht springt auch bei grober Fahrlässigkeit ein, nur bei Vorsatz kann der Versicherer die Leistung verweigern. Die Kfz-Haftpflicht ist nicht nur vorgeschrieben sondern in jedem Fall auch sinnvoll, da selbst ein kleiner Blechschaden schon mehrere hundert Euro Reparaturkosten nach sich ziehen kann, von Unfällen mit Personenschäden gar nicht zu sprechen.
Zusätzlich können Sie für Ihr Fahrzeug eine sogenannte Kasko-Versicherung abschließen, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Dabei unterscheidet man zwischen Voll- und Teilkasko.
Die Teilkasko schützt beispielsweise vor Diebstahl oder Raub, Wildschäden, Brand oder Explosion, sowie Glasbruch und durch unmittelbare Einwirkung von Hagel, Gewitter oder Sturm.
Die Vollkasko bietet eine umfassendere Absicherung und deckt auch selbst verursachte Unfallschäden ab, hier ist allerdings die Leistung bei grober Fahrlässigkeit meist ausgeschlossen. Zudem werden Schäden durch Vandalismus am Fahrzeug durch die Vollkasko abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkasko mit ein.
Bei Teil- und Vollkasko kann man den Versicherungsbeitrag durch Wahl einer höheren Selbstbeteiligung senken. Bis zu dieser Grenze kommen Sie dann selbst für Schäden auf, dafür sinkt der Beitrag.
Ihr Versicherungsbeitrag in Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung orientiert sich natürlich am Fahrzeug, dabei spielt aber die sogenannte Schadenfreiheitsklasse eine große Rolle. Je länger Sie keine Leistung von der Kraftfahrzeugversicherung in Anspruch genommen haben, desto höher wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt und dementsprechend geringer der Versicherungsbeitrag. Bei einem Schaden werden Sie dann wieder in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und dementsprechend erhöht sich der Beitrag. Hier bieten viele Versicherung die Möglichkeit durch Bezahlung des Schadens aus eigener Tasche die Schadenfreiheitsklasse zu behalten, speziell bei kleinen Schäden kann sich das lohnen.
Auch Rabattretter werden mittlerweile häufig angeboten, so werden Sie nicht beim ersten Schadensfall automatisch hochgestuft.
Speziell der Kfz-Versicherungsmarkt ist heiß umkämpft und wenn Sie den Wechsel zu einer anderen Versicherung nicht scheuen, gibt es hier großes Einsparpotential.
Jedes Jahr zu Jahresende sind die Laufzeiten der üblichen Versicherungsverträge beendet und Sie können kündigen. Die Kündigung muß bis zum 30. November erfolgen, dann können Sie sich auf die Suche nach einem neuen Versicherer machen. Speziell in dieser Zeit locken viele Versicherer mit günstigen Angebote, Aktionen und scheinbaren Schnäppchenpreisen. Vergleichen Sie aber auf jeden Fall mehrere Versicherer und fragen Sie auch mal bei Ihrer bestehenden Versicherung nach. Häufig geht diese auf Nachfrage mit dem Preis runter, so daß sich ein Wechsel nicht mehr lohnt.
Einen umfassenden Vergleich ermöglicht beispielsweise ASPECT.online, hier können Sie anonym 135 Tarife vergleichen und Ihre Ersparnis berechnen, sowie gleich online wechseln.











