Abgeltungssteuer

Um die am 1.1.2009 in Kraft tretende Abgeltungssteuer gibt es viel Verwirrung, hier die Fakten kurz zusammengefaßt:

  • Durch die Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge (Zinsen, Dividende, Gewinne aus Aktien- oder Fondgeschäften) pauschal mit 25% versteuert
  • Liegt der persönlich Steuersatz unter diesem Wert, kann die Abgeltungssteuer mit der Steuererklärung entsprechend gesenkt werden
  • Wenn der persönliche Steuersatz über dem Abgeltungssteuersatz liegt, sind die Steuern auf Kapitalerträge trotzdem mit dem normalen Abgeltungssteuersatz abgegolten
  • Der Sparerfreibetrag von 801 bzw. 1602 Euro (für Verheiratete) bleibt bestehen
  • Die Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt, Gewinne aus Wertpapierhandel fallen also in jedem Fall unter die Abgeltungssteuer