Im Finanzbereich kursieren viele Begriffe, mit denen man nicht auf Anhieb etwas anfangen kann, hier soll etwas Licht ins Dunkel gebracht werden:

Abgeltungssteuer

Um die am 1.1.2009 in Kraft tretende Abgeltungssteuer gibt es viel Verwirrung, hier die Fakten kurz zusammengefaßt:

  • Durch die Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge (Zinsen, Dividende, Gewinne aus Aktien- oder Fondgeschäften) pauschal mit 25% versteuert
  • Liegt der persönlich Steuersatz unter diesem Wert, kann die Abgeltungssteuer mit der Steuererklärung entsprechend gesenkt werden
  • Wenn der persönliche Steuersatz über dem Abgeltungssteuersatz liegt, sind die Steuern auf Kapitalerträge trotzdem mit dem normalen Abgeltungssteuersatz abgegolten
  • Der Sparerfreibetrag von 801 bzw. 1602 Euro (für Verheiratete) bleibt bestehen
  • Die Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt, Gewinne aus Wertpapierhandel fallen also in jedem Fall unter die Abgeltungssteuer

Dispositions-Kredit

Kurz Dispo, ermöglicht es, ein Girokonto bis zu einer gewissen Kreditlinie zu überziehen. Die Sollzinsen werden auf täglicher Basis berechnet, im Vergleich zu Ratenkrediten sind sie wesentlich höher, daher sollte der Dispo wirklich nur zur kurzzeitigen Überbrückung eingesetzt werden.
Die Höhe und Genehmigung eines Dispositions-Kredits werden von Banken in erster Linie davon abhängig gemacht, ob regelmässiger Geldeingang auf dem Girokonto zu verzeichnen ist. Für den Dispo sind in der Regel keine weiteren Sicherheiten aufzubringen.

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