Doppelversicherung nach der Hochzeit vermeiden!
Mit der Ehe schreitet das frisch vermählte Paar in einen wunderschönen neuen Lebensabschnitt, das zahlreiche Veränderungen mit sich bringt. Spätestens jetzt bezieht das Paar ihre gemeinsame Wohnung, reist gemeinsam in die Flitterwochen, plant für die Zukunft voraus, spricht über Kinderwünsche. Eine Menge wichtige Themen, die für Versicherungen nachvollziehbar wenig Platz lassen.
Allerdings kann mit der Abklärung des Versicherungsschutzes bares Geld gespart werden, denn oftmals beziehen die Partner nach der Hochzeit einen doppelten Versicherungsschutz, der schon bei der Hausratversicherung beginnen kann. Bringen beide Partner eine Police in die Ehe mit, so lässt sich anhand der Versicherungsbedingungen schnell herausfinden, welche Leistungen zu den neuen Verhältnissen am besten passen. Über die Zusatzklauseln können Sie erkennen, ob beispielsweise ein Aquarium oder Keramikherdplatten in den Versicherungsschutz einbezogen sind. In der Regel kann die Versicherung im Falle der Eheschliessung noch vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden, besonders nachdem eine neue Wohnung bezogen wurde. Gleichermassen empfiehlt sich die Überprüfung der Versicherungssumme der Hausratversicherung, um eine Überversicherung zu vermeiden und die Beiträge zu senken.
Auch in anderen Versicherungssparten kann eine Doppelversicherung entstehen. Meistens sind die Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherungen betroffen. In der Regel ist der Ehepartner nach der Heirat in der Police des Partners mitversichert. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie einen Berater um Rat fragen, welcher Versicherungsschutz Ihren Verhältnissen am besten entspricht. In der Rechtsschutzversicherung wird der Vertrag mit dem besseren Versicherungsschutz fortgeführt. Auch der mögliche Single-Tarif der Haftpflichtversicherung erweitert sich nach der Heirat automatisch zur Familienversicherung, über die auch der Ehepartner einen gleichwertigen Versicherungsschutz geniesst. Der jüngere Versicherungsvertrag kann ohne den Bedarf einer Kündigungsfrist beendet werden.